Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge zwischen Marko Böttcher (UM Events), Firmenstandort: Am Lindenberg 51, 17291 Prenzlau OT Güstow und seinem Auftraggeber (nachfolgend Veranstalter genannt).

Vertrag

  1. Verträge/ Angebote sind nur für die im Vertrag /Angebot stehenden Veranstaltungen gültig. Verträge zwischen UM Events, und dem Veranstalter entstehen durch: unterschriebene Angebotsbestätigung oder separaten schriftlichen Vertrag.
  1. Verträge für Künstlervermittlung, Lasershow´s, Wassershow´s Werbung, Feuerwerke & Bühnenbau entstehen durch: unterschriebene Angebotsbestätigung oder separaten schriftlichen Vertrag.

Sie sind erst mit der Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrages verbindlich gebucht durch UM Events, gelten aber schon mit Unterschrift des Veranstalters als Verbindlich bestätigt.

Zahlungen

  1. Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich nur an UM Events direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
  1. Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung
  2. Überweisung können im Voraus, auf ein von UM Events genanntes Konto, abgesprochen werden
  3. (Euro)Schecks, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert
  1. Bei Werbung, Künstlervermittlung, Feuerwerke, Bühnenbau und Lasershow ist eine Anzahlung von 50% der gesamten Auftragssumme im angegebenen Zeitraum fällig.

Leistungen, Rechte und Pflichten

  1. Der Veranstaltungsort steht UM Events im Abgesprochenen Zeitraum vor und nach Veranstaltung zur Verfügung, um einen pünktlichen Beginn der Veranstaltung seitens UM Events gewährleisten zu können.

Sowie einen sachgemäßen Abbau der Technik zu garantieren.

Bei Lasershow ist der Veranstaltungs Ort einen Tag vor & einen Tag nach der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen, da die Laseranlage über Nacht justiert werden muss.

  1. UM Events verpflichtet sich, rechtzeitig mit sämtlicher im vereinbarten Vertrag /Angebot enthaltener Veranstaltungstechnik am Veranstaltungsort zu sein, so dass die Veranstaltung pünktlich beginnen kann.
  1. Bei Freiluftveranstaltungen hat der Veranstalter eine Überdachung der Veranstaltungstechnik bereitzustellen, um mögliche Schäden an der Veranstaltungstechnik durch Witterungseinflüsse zu vermeiden. Genaue Maße sind mit UM Events mündlich zu vereinbaren. Bei Gewitter hat UM Events das Recht, die Veranstaltungstechnik vom Stromnetz zu trennen, um mögliche Schäden an Personen oder der Technik zu vermeiden. Nach Ende des Gewitters wird die Veranstaltung wie vereinbart fortgesetzt.
  1. Der Veranstalter hat für einen sachgemäßen Stromanschluss zu sorgen.

Benötigt werden zwei separate 32A oder eine separater 63 A Kraftstromkreis.

Der Anschluss darf maximal 20m von der Bühne oder Technikstandort entfernt sein.

  1. UM Events verpflichtet sich zu Lasershows einen Zertifizierten Laserschutzbeauftragten zu stellen, gemäß § 5 OstrV & mit einer intakten und sicheren Anlage die Lasershow durchzuführen.
  1. Sollte der Veranstalter auf eine TÜV Abnahme der Laseranlage bestehen so trägt der Veranstalter diese Kosten selbst.
  1. Der Veranstalter ist für die Sicherstellung der Laseranlage (Wachschutz oder Wachpersonen) in der Nacht vor der Veranstaltung zuständig.

Haftung

  1. Für alle Sach-, Personen-, Vermögensschäden & Transportmitteln an der Veranstaltungstechnik von UM Events, die durch fahrlässige, grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlung (Diebstahl, Beschädigungen etc.) Dritter während der Veranstaltung, inklusive der Auf- und Abbauzeiten, verursacht werden, haftet der Veranstalter bzw. seine Veranstalterhaftpflichtversicherung in unbegrenzter Höhe. Dazu zählen auch Schäden durch Blitzschlag, Überspannung oder Schäden, die z.B. durch Dritte oder Gäste verursacht werden, die nicht oder nicht mehr ermittelt werden können.
  1. Der Veranstalter verpflichtet sich alle Vorkehrungen zu treffen, dass die Veranstaltung ohne Störungen ablaufen kann.

Ereignisse, die den Abbruch zur Folge haben entbinden den Veranstalter nicht von der Vertragspflicht!

Vertragsstrafen

  1. Der Veranstalter hat das Recht, ohne nähere Angaben von Gründen von dem Vertrag mit der UM Events zurück zu treten. Ein Rücktritt ist jedoch mit Stornierungskosten verbunden, die sich wie folgt staffeln:
  1. Rücktritt bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der vereinbarten Summe
  2. Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Summe
  3. Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der vereinbarten Summe
  4. Stornierungen aus Gründen einer Pandemie sind Kostenfrei, werden aber mit UM Events abgestimmt
  1. UM Events behält sich das Recht vor, bei Krankheit, Unfall oder Todesfall sowie bei jeglichen anderen Formen höherer Gewalt für einen gleichwertigen Ersatz zu sorgen bzw. sofern dies nicht möglich ist, ganz vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadensersatz und hat keine Zahlungsverpflichtungen.

Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Die an den Veranstalter übermittelten Unterlagen, wie z.B. Angebots- oder Vertragspapiere etc., dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrags verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Vertraulichkeit über sämtliche Angebots- und Vertragsinhalte zu wahren. Dies gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
  1. Alle auf das Vertragsverhältnis bezogenen Daten werden im Einverständnis des Veranstalters von uns gespeichert & nicht an dritte Vergeben.
  1. UM Events handelt & bezieht sich auf die momentan geltenden Datenschutzrichtlinien der EU.

GEMA – Gebühren

  1. Der Veranstalter ist verpflichtet, falls es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, rechtzeitig vor der Veranstaltung bei der GEMA, Art und Umfang der Veranstaltung anzumelden.  Alle Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und sind direkt an die GEMA abzuführen.

Sonstige

  1. Während der Veranstaltung fotografiert UM Events. Diese Fotos werden mit besten Gewissen sortiert, ausgesucht und auf der Firmenhomepage teilweise veröffentlicht. Diese Fotografien dienen nur zur Referenz und Werbezwecken, Gemäß § 23 KUG.
  1. Bei nicht kompletter Zahlung der vereinbarten Summe während des Veranstaltungsabends behält sich UM Events das Recht vor die Veranstaltung nach eigenem Ermessen zu beenden und den Gästen die entsprechenden Gründe wahrheitsgemäß wiederzugeben und offen dar zulegen, um den Namen der Firma UM Events zu schützen.
  1. Die Rechte des gezeigten Inhalts, der von UM Events produzierten Lasershows verbleiben bei UM Events.
  1. Bei Lasershow ab 50 km Entfernung vom Firmensitz hat der Veranstalter für Übernachtungsmöglichkeiten des UM Events Teams in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes zu sorgen, gefordert sind Zimmer oder Pensionen für 4 bis 8 Personen für zwei Nächte incl. Frühstück. Die genaue Personenzahl wird bei genauen Absprachen bekannt gegeben.
  1. Für das Team von UM Events stellt der Veranstalter an dem Tag der Veranstaltung Essen & Getränke (normales Festivalessen und Alkoholfreie Getränke)

Mit der Unterschrift auf ein Angebot/ Vertrag bestätigen Sie die AGB´s von UM Events sorgfältig gelesen zu haben!